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E-Dienstwagen und laden am Arbeitsplatz

Der E-Dienstwagen wird immer beliebter. Während 2020 nur rund 7% aller zugelassener Dienstwagen rein elektrisch angetrieben wurden, waren es 2021 bereits 14% und 2022 werden es nochmals mehr sein. Grund für die Beliebtheit der Stromer als Dienstwagen sind jede Menge steuerlicher Vorteile und kostenloser Strom vom Arbeitgeber.

Steuervorteil durch Elektroantrieb

Ein großes Pro-Argument ist auch beim Dienstwagen die satte Förderung auf Seiten der Politik. Bleibt der Listenpreis des Stromers unter der Marke von 60.000€, kommt man auch hier in den Genuss der staatlichen Förderung von 9.000 Euro. Bringt erstmal nur dem Arbeitgeber was, klar. Für den Arbeitnehmer interessanter ist da schon die Regel, dass der E-Dienstwagen nur mit 0,25% des Listenpreises versteuert werden muss. Zum Vergleich: Beim Benziner, bzw. Diesel ist es 1%. Für Dienstfahrzeuge, die über der Schwelle von 60.000€ liegen, gibt es mit einer Versteuerung von 0,5% immer noch einen Vorteil im Vergleich zum klassischen Verbrenner.

Die Sonderregel beim Geldwerten Vorteil ist für Fahrzeuge gültig, die zwischen dem 1.01.2019 und dem 31.12.2030 zugelassen wurden. Unterm Strich sorgt das für einen deutlichen Kostenvorteil des Stromers im Vergleich zum Verbrenner, denn bei einem Dienstwagen mit einem Listenpreis von 45.000€ macht das eine monatliche Ersparnis von rund 225€.

Abrechnung von einem Elektroauto als Dienstwagen

Der Dienstwagen ist das eine, der zum Fahren nötige Strom das andere. Und auch dort gibt es jede Menge zu beachten. Dabei gilt zuallererst: Strom vom Arbeitgeber für den E-Dienstwagen, aber auch für den privaten Stromer, ist kein geldwerter Vorteil und muss folglich auch nicht entsprechend auf dem Lohnzettel deklariert werden.

Das andere gibt es leider auch nicht völlig umsonst, schließlich muss auch der vom Arbeitgeber gezapfte Strom in die monatliche Abrechnung miteinfließen.

Die intelligente Wallbox

Im Prinzip geht es darum, jeden Ladevorgang mit dem E-Dienstwagen kilowattstundengenau abzurechnen und am Monatsende für jedes Fahrzeug eine passende Abrechnung parat zu haben. Dabei muss die Ladesäule, respektive deren Stromzähler, konform zum deutschen Eichrecht sein, indem die Strommenge und der Ladezeitpunkt exakt protokolliert werden.

Eine weitere Bedingung ist eine sichere Übertragung der Daten, da der Staat auch hier viel Wert auf den Datenschutz legt. Ausdrücklich nicht mit dem Eichrecht konform sind sogenannte Session Fees (die zuvor vor allem an öffentlich zugänglichen Ladesäulen zum Einsatz gekommen sind) sowie reine Zeittarife.


Die gute Nachricht: Das hört sich alles deutlich schwieriger an, als es in Wirklichkeit ist. Viel Arbeit spart man sich, wenn man beim Wallbox-Kauf die Augen offen hält. Eine Zusammenfassung, was es bei der Anschaffung einer Wallbox zu beachten gibt und auf welches Bauteil man achten muss, damit das mit der Abrechnung zuverlässig klappt, gibt es hier.

Übrigens: Eine solche Wallbox kann man auch problemlos in der heimischen Garage installieren und dem Arbeitgeber ganz bequem am Monatsende eine Abrechnung zukommen lassen, in der steht wieviel Strom er Ihnen schuldig ist. Die Einrichtung eines solchen Abrechnungssystems ist kein Hexenwerk und spart unterm Strich jede Menge Verwaltungsaufwand.

Auch ein Pauschaltarif ist eine Möglichkeit

Oft ist eine genaue monatliche Stromabrechnung allerdings zu aufwändig und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen – schließlich geht es hier in der Regel nur um ein paar Euro. Einfacher und deshalb auch häufiger bei der Stromabrechnung des Elektro-Dienstwagens im Einsatz ist daher eine Pauschale, welche die private Nutzung des Elektroautos miteinschließt. In der Regel beläuft sich die monatlich gezahlte Summe auf rund 20-50 Euro.

Damit hält sich der Verwaltungsaufwand des Arbeitgebers in Grenzen und auch man selbst muss sich nicht mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand herumärgern – Win-Win für beide Parteien sozusagen. Eine solche Pauschale bietet sich übrigens längst nicht nur für reine E-Autos an. Auch wer einen Plug-In-Hybrid als Dienstwagen fährt, kann von einem solchen pauschalen Abrechnungssystem profitieren.

Auch der Arbeitsweg wird geringer besteuert

Neben dem Elektroauto selbst wird auch der Fahrtweg zur Arbeit, so er denn mit dem E-Dienstwagen getätigt wird, gefördert. Wird dieser an mehr als 47 Tagen im Jahr für die Fahrt in die Arbeit genutzt, muss nicht wie beim Verbrenner 0,03% des Listenpreises pro Kilometer versteuert werden, sondern lediglich 0,0075%.

Keine Lademöglichkeit Zuhause und am Arbeitsplatz?

Wer weder auf dem Betriebsgelände, noch zuhause eine Lademöglichkeit für sein Elektroauto hat, kann auch auf externe Dienstleister, also öffentlich zugängliche Ladesäulen, setzen. In einem solchen Fall bietet sich eine Kooperation mit einem Lade-Dienstleister an. Andernfalls drohen die Kosten für das Aufladen des Akkus deutlich höher zu werden, als das beim Laden zuhause oder am Arbeitsplatz der Fall ist. Wirklich günstig wird es aber auch mit einem solchen Kooperationsvertrag in der Regel nicht werden. Diese Variante ist daher auch nur als Notlösung zu verstehen, schließlich ist es auch für den Fahrer leidlich unpraktisch, zum Laden eine öffentlich zugängliche Ladesäule aufsuchen zu müssen.

Ladegeschwindigkeit

Beim Laden unterwegs lautet das Credo: Je schneller, desto besser. Was fürs Laden unterwegs absolut richtig ist, gilt fürs Laden am Arbeitsplatz nicht, denn in der Regel ist hier mehr als genug Zeit vorhanden um den Stromer aufzuladen. Während beim Laden unterwegs praktisch jede Minute zählt und man deshalb vor allem die besonders schnellen Hypercharger zum Laden aufsuchen sollte, die mit 50 kW und mehr Leistung laden, genügt am Arbeitsplatz ein Bruchteil dieser Leistungsdimensionen. Eine handelsübliche 11-kW-Wallbox ist hier in der Regel völlig ausreichend.

Wieviele Ladepunkte pro Mitarbeiter sind sinnvoll?

Pro Mitarbeiter eine Ladesäule – oder? Weit gefehlt, Unternehmen kommen mit deutlich weniger aus. Es wird längst nicht ein Ladepunkt pro Mitarbeiter benötigt. Moderne Elektroautos müssen, das haben Studien gut dargelegt, nur ein- bis zweimal pro Woche an die Elektro-Zapfsäule. Es ist daher völlig ausreichend, wenn sich vier bis fünf Mitarbeiter einen Ladeplatz teilen.

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