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Gesetzeskarte Elektromobilität aktualisiert

Gesetzeskarte Elektromobilität bietet Hilfe im Gesetzesdschungel

Die Gesetzeskarte Elektromobilität der NOW GmbH hat endlich ein Update erfahren (Hier geht es zum Download der Gesetzeskarte). Darin sind die Strategien und deren juristische Umsetzung in Form von Gesetzen und Verordnungen enthalten, die mit dem Thema Elektromobilität in Zusammenhang stehen. Weil sie einen guten Überblick über diese Theamtik bietet, spielt sie auch bei den Berater– und Projektmanagementkursen der eMobile Academy eine wichtige Rolle. Für die nötige fachliche Expertise sorgt der juristische Berater der eMobile Academy, Stefan Schmid

Die Gesetzeskarte der NOW GmbH – Wegweiser im Gesetzesdschungel Elektromobilität

Fast 60 Gesetze gibt es in Deutschland mittlerweile, die das Thema Elektromobilität betreffen – und ständig kommen neue hinzu. Hier den Überblick zu behalten fällt schwer. Die Gesetzeskarte Elektromobilität hilft genau bei diesem Problem.

Um dem komplexen Zusammenspiel von Gesetzen und Förderungen ein klein wenig Struktur einzuhauchen, ist die Gesetzeskarte der NOW GmbH hierarchisch in vier große Blöcke gegliedert. An oberster Stelle stehen die „Strategien“ der europäischen Union, ganz unten findet man die kleinen lokalen Förderprogramme der Länder und Kommunen. Auf der Karte sind sämtliche Themenkomplexe, die beim Ausbau der Elektromobilität eine Rolle spielen, aufgelistet.

Praktische Orientierungshilfe

Dank der in jedem Infofeld oben rechts enthaltenen Icons erkennt man mit einem Blick, welche Themen im Inneren des Feldes angesprochen werden. Das erhöht die Übersichtlichkeit und sorgt im ganz konkreten Arbeitsalltag dafür, dass man sich schnell und effizient zurechtfindet. Arbeiten wir also einmal von oben nach unten durch die Gesetzeskarte.

Gesetzeskarte Elektromobilität - Europäische Ebene

Hier wird sich vor allem mit dem großen Ganzen beschäftigt. Weil es bei der europäischen Union nicht nur um die konkreten Richtlinien und Verordnungen geht, sondern eben auch die in Brüssel verabschiedeten Gesetzeskorridore eine wichtige Rolle für die E-Mobilitätsgesetzgebung ihrer Mitgliedsstaaten spielen. Es handelt sich hier gewissermaßen um europäisches Allgemeingut im Hinblick auf Klimaschutz und somit auch der Elektromobilität.

Strategie

Beispielhaft hierfür stehen die klimapolitischen Schwergewichte, wie beispielsweise das Pariser Abkommen, oder der europäische Green Deal. In Letzterem haben sich die EU-Mitgliedsstaaten zu einem klimaneutralen Europa bis zum Jahr 2050 verpflichtet. Indirekt verpflichtet das Abkommen, ebenso wie das Pariser Abkommen, zum Ausbau der Elektromobilität, denn nur durch einen Wandel im Mobilitätssektor können die in diesen Plänen enthaltenen Klimaschutz-Ziele erreicht werden. Deutlich konkreter wird es schließlich in der Rubrik darunter.

Beispiele Verordnungen/ Richtlinien:

Die in der AFI-Richtlinie – 2014/94/EU beschlossenen Richtlinien wurden zwar bereits 2014 verabschiedet, sind aber ungebrochen aktuell. In Deutschland wurde der darin forcierte Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe beispielsweise in Form der Ladesäulenverordnung umgesetzt. Über die umfassenden Änderungen, die für dieses Gesetz in der Pipeline sind, haben wir bereits an anderer Stelle berichtet.

Eine weitere EU-Verordnung, die großen Einfluss auf die Mobilitätswende hat, ist die CO2-Flottengrenzwerte-Verordnung. Von dieser sind vor allem Fahrzeughersteller betroffen, die in der Summe entweder sparsamere Motoren bauen, oder vermehrt Elektroautos mit einem (rechnerischen) CO2-Wert von Null in ihre Fahrzeugflotte mit aufnehmen müssen. Nur so lassen sich die gesetzlich verankerten Vorgaben erreichen. Eine dritte Möglichkeit, von der allen voran reine Elektroauto-Hersteller wie beispielsweise Tesla profitieren, ist der Handel mit den mit dem Gesetz einhergehenden Zertifikaten.

Tesla hat auf diese Weise bereits mehrere Milliarden Euro eingenommen, da seine Elektroauto-Flotte rein rechnerisch keine Schadstoffe ausstößt und andere Fahrzeughersteller Teslas Zertifikate-Überschuss aufkaufen können.

Gesetzeskarte Elektromobilität - Bundesebene

Auf die europäische folgt die Bundesebene. Dort findet sich unter dem „Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Rahmen für zahlreiche Gesetzesnovellierungen, die in den letzten Jahren mitverantwortlich für den E-Auto-Boom waren. Auch dort ist die Gesetzeskarte wieder in zwei große Bereiche, nämlich „Strategie“ und „Gesetze/Verordnungen“ untergliedert

Strategie

Im Strategiebereich finden sich die wichtigsten Pläne, die vor einigen Jahren beschlossen wurden und die nach wie vor aktuell sind. Die Förderung privater Ladestationen resultiert beispielsweise ebenso aus dem „Masterplan Ladeinfrastruktur“ wie Änderungen des WEG- und Mietrechts. Für den Themenbereich Elektromobilität ist hier vor allem die Änderung des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) relevant, über die wir hier bereits berichtet haben und die im Zuge der Mobilitätswende eine Novellierung erfahren hat, um beispielsweise die Wallbox-Installation in Wohnungseigentumsgemeinschaften deutlich einfacher zu gestalten.

Insbesondere im Immobiliensektor und bei der Stromweitergabe an Dritte ist es von zentraler Bedeutung, hier einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage zu vermitteln. Das ist auch einer der Bereiche, in denen sich in nächster Zeit noch die ein oder andere durchaus folgenreiche „Kleinigkeit“ ändern dürfte. Wer z.B. steuervergünstigten Industriestrom zum Laden seiner Firmen-E-Autos nutzt, begeht nach aktueller Rechtslage Steuerhinterziehung! Begibt man sich auf die Ebene der Gesetze und Verordnungen, wird deutlich, wie umfassend der Umstieg auf Elektromobilität behandelt wird.

Gesetze/ Verordnungen:

Ein Beispiel hierfür stellt das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) dar, mit dem der Anteil an erneuerbaren Energien erhöht und die dafür aufgerufenen Preise verringert werden sollen. Gerade bei Elektroautos ist günstiger und zugleich umweltfreundlicher Strom wichtig, das Gesetz daher wichtig, aber auch durchaus mit Fallstricken versehen. Wer selbsterzeugten und von der EEG-Umlage befreiten Strom an Dritte verschenken möchte, muss dies seinem Netzbetreiber melden und dann nachträglich die EEG-Umlage abführen.
Ebenso in der Liste der mit dieser Strategie angestoßenen Gesetze sind ganz aktuell das Schnellladegesetz (SchnellLG) sowie das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Über beide Gesetze haben wir bereits ausführlich berichtet (siehe SchnellLG und GEIG).

Gesetzeskarte Elektromobilität - Landesebene

Auf dieser Ebene sind zwar nicht mehr die „Big Player“ in Sachen Eleltromobilitäts-Gesetze unterwegs, aber auch hier gibt es, je nach Region, wichtige Gesetze. Je nach Bundesland gibt es beispielsweise verschiedene Klimaschutzgesetze, in denen die Bundesländer ihre eigenen Klimaschutzziele definiert haben. Die in dieser Ebene vertretenen föderalen Klimaschutzziele enthalten Vorgaben zu Förderung der Elektromobilität.

Gesetzeskarte Elektromobilität - Kommunale Ebene

Nach dem Subsidiaritätsprinzip der Aufstellung der NOW GmbH handelt es sich bei der kommunalen Ebene um die unterste der vier Ebenen. Nichtsdestotrotz hat das Thema Elektromobilität natürlich auch längst dort Einzug gehalten. Das Beweisen nicht zuletzt Bebauungspläne und Pläne zur städtebaulichen Entwicklung, indem auch dort das Elektroauto zunehmen mitgedacht wird.
Besonders interessant sind hier beispielsweise Stellplatz-Satzungen, in denen nicht selten Privilegien für „elektrifizierte Stellplätze“ eingeräumt werden. So mancher Parkplatz ist deshalb nur für Elektroautos und nur für die Nutzung der dort aufgebauten Ladeinfrastruktur nutzbar.

Auch im Verkehrsentwicklungsplan, in dem die Entwicklung des Verkehrs für die nächsten 10 bis 20 Jahre geregelt wird, sind Elektroautos und die damit notwendig einhergehende Ladeinfrastruktur zunehmend vertreten.

Man kann also mit Blick auf die von der NOW GmbH zur Verfügung gestellte Gesetzeskarte sagen, dass das Thema Elektromobilität längst im (Gesetzes-) Alltag angekommen ist. Die Karte zeigt aber auch: Sich im Geflecht von europäischen, deutschen und kommunalen Gesetzen zurechtzufinden, erfordert einiges an Know-How. 

Die eMobile-Academy ist deshalb froh, mit dem Rechtsanwalt Stefan Schmid einen kompetenten Guide an der Seite zu haben. Der Fachanwalt berät die eMobile Academy und gibt Tipps, wie die Kursteilnehmer ihr im Kurs erworbenes Wissen schließlich in der Praxis umsetzen. Schließlich kommt mit jedem neuen Projekt auch ein neuer gesetzlicher Rahmen. Die Regelungen und Gesetze zu kennen lohnt sich also – insbesondere beim Thema Elektromobilität.

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